
By Klaus-Peter Dahle, Dieter Dölling, Hans-Ludwig Kröber, Norbert Leygraf, Henning Saß
Read or Download Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie - Zeitschrift Nr. 4 Februar 2010 PDF
Similar german_1 books
Band 1 der Rainer Esch-ReiheDer Fahrsteiger Klaus Westhoff wird tot aufgefunden. Selbstmord, sagt die Polizei. Doch warum? Die Schwesterdes Toten, Stefanie Westhoff, will es wissen und suchtgemeinsam mit ihren Freunden Rainer Esch und Cengiz Kayanach Gründen. Dabei stoßen sie auf die dubiose Investment-firma _Take off_, deren Betreiber es nicht nur auf dasmühsam Ersparte der Bergleute abgesehen haben.
- Worterbuch der Munzkunde
- Freundschaften, Cliquen und Jugendkulturen: Peers als Bildungs- und Sozialisationsinstanzen
- Vertriebscontrolling: So steuern Sie Absatz, Umsatz und Gewinn 3. Auflage
- Die deutsche Luftrüstung 1933-1945, Bd.1: Flugzeugtypen AEG - Dornier
Additional resources for Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie - Zeitschrift Nr. 4 Februar 2010
Example text
Die Frage nach einem schweren Schaden durch die zu erwartenden Taten beinhalteten drei Aufträge. In 18 Fällen war der Hang des § 66 StGB Bestandteil des Gutach- tenauftrages, ausschließlich nach dem Vorliegen des Hanges wurde jedoch nur in zwei Gutachtenaufträgen gefragt. Vier der Auftragsformulierungen forderten ausschließlich Stellungnahmen zur Gefährlichkeit des Probanden. Sechs Gutachtenaufträge betrafen allgemein die „Kriminalprognose“. Vergleich der gutachterlichen Erkenntnisse mit der gerichtlichen Sanktionsentscheidung In zwei Fällen war keine Analyse der gutachterlichen und gerichtlichen Schuldfähigkeitsentscheidung und kein Vergleich der entsprechenden Aussagen möglich.
Dass nun die Struktur des sozialen Empfangsraums große Bedeutung für die Rückfallverhinderung hat, ändert nichts daran, dass die Einstellungen wichtig sein werden, die der Proband in diesen Raum hineinträgt, insbesondere wenn es weiterhin antisoziale sind. -L. Kröber sozialen Einstellungen sind natürlich recht komplex und betreffen keineswegs nur eine umschriebene delinquente Tatbereitschaft; sie sind vielmehr eine Art Weltsicht, die mit einem bestimmten Lebensstil einhergeht. Es müssen mithin recht vielfältige Wandlungen im Denken erreicht werden, wie die Betreffenden ihr Leben wahrnehmen und reflektieren.
1 StGB) auf den Hangbegriff verzichtet wurde, bleibt offen. Hier wird vom Gesetzgeber lediglich gefordert, dass der Inhaftierte mit „hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird“. Für Milde [32] ist dies ein erster Schritt zur Abschaffung des Hangbegriffes. Die Rechtsprechung verlangt jedoch auch für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung ganz überwiegend das Vorliegen eines Hangs [27]. Überhaupt ist die Sachlage durch die Bestimmungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung noch unübersichtlicher geworden: Das Bundesverfassungsgericht [10] hat den Verzicht auf den Begriff des Hanges zwar ausdrücklich gebilligt, am Rande aber auch angemerkt, dass der Hang nicht mit der „Prognose der künftigen Begehung erheblicher Straftaten“ gleichzusetzen ist.